Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen sowie Weiterbildungen (nachfolgend auch: Weiterbildungsangebote) der OST-VSH – Weiterbildung (nachfolgend: OST-VSH).
Abweichungen davon sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung wird mit Eingabe des ausgefüllten Anmeldeformulars zum jeweiligen Weiterbildungsangebot an die OST-VSH verbindlich.
Über die Aufnahme in eine Weiterbildung entscheidet die OSTVSH nach eigenem Ermessen. Der Vertrag zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und der OST-VSH kommt mit der Anmeldebestätigung durch die OST-VSH zustande.
Individuelle Vereinbarungen im Vertrag bleiben vorbehalten.
Die OST-VSH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Weiterbildungsangebote trotz Anmeldebestätigung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Weiterbildung abzusagen. Dies in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl oder von anderen Umständen, die eine Durchführung der Weiterbildung aus Sicht der OST-VSH unzumutbar machen. Bereits erbrachte Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet.
Sollte es nach Beginn der Weiterbildung zu einer Unterbeteiligung oder anderen Umständen kommen, die die Weiterführung aus Sicht der OST-VSH unzumutbar machen, behält sich die OST-VSH vor, das Weiterbildungsangebot abzubrechen. Teilnehmende haben die Wahl, in der nächstmöglichen Durchführung teilzunehmen oder bereits bezahlte Kosten für die annullierten Kurse erstattet zu bekommen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Annullierung
Bei Annullierung seitens der Teilnehmenden bis 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung einer durch die OST-VSH bestätigten Anmeldung werden keine Bearbeitungskosten erhoben.
Bei Annullierung bis 15 Tage vor Beginn der Weiterbildung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50% erhoben. Bei Annullierung später als 15 Tage vor Beginn der Weiterbildung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100% erhoben.
Finanzielle Bestimmungen
Es gelten die auf den aktuellen Anmeldeformularen festgehaltenen Preise. Alle Rechnungen sind, falls nicht anders festgehalten, 10 Tage netto ab Rechnungsdatum fällig.
Bei internationalen Teilnehmern ist Zahlung vor Kursbeginn üblich. Die Zahlungen sind stets spesenfrei zu entrichten. Beanstandungen bezüglich der Dienstleistung entheben den Besteller nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung.
Hauptschuldner ist stets die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, unabhängig vom auf dem Anmeldeformular angegebenen Rechnungsadressaten.
Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge von z. B. Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Betrages oder Reduktion der Kosten.
Gleiches gilt bei Abwesenheit einzelner Lerneinheiten.
Inhalt der Weiterbildungen
Die OST-VSH behält sich vor, Änderungen im Programm, im Ablauf, im Unterrichtsformat (z.B. Online-Unterricht) und in der Organisation vorzunehmen.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen den Teilnehmenden und der OST-VSH ist das Gericht am Sitz der OST-VSH zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist massgebend:
(1) Schweizer Recht insbesondere das Obligationenrecht
(2) der abgeschlossene Vertrag (Auftragsbestätigung mit zugehöriger Offerte, unterschriebene Besucheranmeldung, E-Mailverkehr gilt als verbindlich)
(3) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Reihenfolge ist massgebend für den Fall, dass sich einzelne Bestimmungen widersprechen sollten.
Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die OST-VSH empfiehlt den Abschluss einer Annullationsversicherung, welche Stornokosten wegen Krankheit und anderer Ereignisse abdeckt.
Datenschutz
Sämtliche schutzwürdigen Daten des Auftraggebers werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung behandelt.
Die Teilnehmenden willigen mit der verbindlichen Anmeldung ein, dass die OST-VSH Fotos von Veranstaltungen, auf denen sie zu sehen sind, auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen der OST-VSH veröffentlichen darf. Die Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Während der Weiterbildung werden im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen zwischen Teilnehmenden, Lehrpersonen und weiteren Beteiligten Personendaten und weitere vertrauliche Informationen ausgetauscht. Damit im Unterricht ein solcher offener Austausch gepflegt werden kann, verpflichten sich sämtliche Teilnehmenden zur Geheimhaltung dieser vertraulichen Informationen, insbesondere von firmen- oder personenbezogenen Daten, welche von anderen Teilnehmenden eingebracht werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach dem Ende der Weiterbildung bestehen.
Personenschutz
Bei der VSH AG in Flums handelt es sich in weiten Bereichen um eine Untertage-Baustelle, bei der OST Fachhochschule Ost in Rapperswil-Jona um eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt.
In beiden Institutionen sind die dort erforderlichen besonderen Vorsichtsmassnahmen einzuhalten. Den Weisungen der verantwortlichen Personen betreffend Arbeitssicherheit sind unverzüglich Folge zu leisten.
Inkrafttreten
Diese AGB gelten für alle Anmeldungen, die eingegangen sind, nachdem diese AGB von der OST-VSH online publiziert worden sind.
Rapperswil-Jona und Flums, den 21. August 2025